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Jugendschutz
Die IG Sommerfestival verpflichtet sich den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes
Folge zu leisten. In Absprache mit dem Ordnungsamt, Polizei und Security
sehen wir uns an folgende Maßnahmen gebunden:
- Die Anwesenheit
ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten wird Kindern und Jugendlichen unter
16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren bis 18 Jahren längstens
bis 24.00 Uhr gestattet (§5JuSchG).
- Die Sicherheitsmitarbeiter
werden am Einlass konsequent Personalausweise prüfen und bei den
betreffenden Kindern und Jugendlichen als Kontrollmaßnahme
zur Einhaltungen der Sperrstunde, die Personalausweise an der Abendkasse
deponieren!
- Abgabe
von Alkohol nur nach Alterskontrolle!
Die IG Sommerfestival
bitte für diese Maßnahmen um Verständnis, wir wollen als
Verantwortungsbewusste Veranstalter auftreten um der Sorgfaltspflicht
gegenüber Kindern, Jugendlichen, Eltern und Behörde gerecht
zu werden.
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