Jugendschutz

Die IG Sommerfestival verpflichtet sich den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes Folge zu leisten. In Absprache mit dem Ordnungsamt, Polizei und Security sehen wir uns an folgende Maßnahmen gebunden:

  • Die Anwesenheit ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten wird Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren bis 18 Jahren längstens bis 24.00 Uhr gestattet (§5JuSchG).

  • Die Sicherheitsmitarbeiter werden am Einlass konsequent Personalausweise prüfen und bei den betreffenden Kindern und Jugendlichen als Kontrollmaßnahme zur Einhaltungen der Sperrstunde, die Personalausweise an der Abendkasse deponieren!

  • Abgabe von Alkohol nur nach Alterskontrolle!

Die IG Sommerfestival bitte für diese Maßnahmen um Verständnis, wir wollen als Verantwortungsbewusste Veranstalter auftreten um der Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern, Jugendlichen, Eltern und Behörde gerecht zu werden.